Die
HAUSIDEEN
- COMMUNITY Schauen Sie mal rein !

www.Ferienhaus-euronat.de Das Haus
Haus und Garten
der Onlinedienst der
Zeitschrift Das Haus
 

Immobiliensuche

excl. Immobilien
in Mallorca

Nachbarin muss nicht zahlen

Sie hatte die Feuerwehr wegen eines vermeintlichen Notfalles gerufen

In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist viel von gegenseitiger Unterstützung und von Nachbarschaftshilfe die Rede. Manchmal bekommen aber gerade die Menschen Schwierigkeiten, die sich für ihren Nächsten engagiert haben. Ein Gericht stellte sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS klar auf die Seite einer Hausbewohnerin, die für die Folgekosten eines von ihr verursachten unnötigen Notfalleinsatzes hatte bezahlen sollen.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 49 S 106/10)

Der Fall:     Zwei Nachbarinnen hatten regelmäßige Kontrollanrufe vereinbart, um bei Unfällen oder Krankheiten schnell helfen zu können. Bei genau einem solchen Telefonanruf vernahm die eine Frau plötzlich nur noch ein Stöhngeräusch bzw. ein Jammern der anderen. Als sie es später noch einmal versuchte, ertönte das Freizeichen. Niemand nahm ab. Daraufhin rief sie die Feuerwehr. Die Rettungskräfte entschieden nach erfolglosem Klingeln, die Wohnungstüre aufzubrechen. Es stellte sich allerdings heraus, dass sich die Betroffene gar nicht in der Wohnung aufhielt, es handelte sich also um einen klassischen Fehlalarm. Deswegen sollte die Nachbarin die Kosten für die Erneuerung der unnötig eingeschlagenen Wohnungstüre übernehmen. Es handelte sich um rund 1.000 Euro.

Das Urteil:     Die Nachbarin müsse nicht für die Türe aufkommen, entschied das Landgericht Berlin. Sie sei lediglich ihrer Pflicht nachgekommen, bei einem mutmaßlichen Notfall die Einsatzkräfte zu alarmieren. Ob dann tatsächlich gewaltsam einzudringen sei, dafür sei sie dann gar nicht mehr verantwortlich gewesen. Das habe die Feuerwehr auf Grund der vorliegenden Informationen selbst entscheiden müssen. Die Richter stellten in ihrem Urteil auch klar, wie wichtig es für ein Gemeinwesen ist, dass mögliche Anrufer bei Polizei und Rettungskräften nicht wegen drohender Konsequenzen abgeschreckt werden.

 

Altbau und Denkmalpflege Informationen und vieles mehr beim Kollegen
Architekt Konrad Fischer




Kettensägen schärfen