Steuerrecht
Als Hausbesitzer haben Sie mit dem Finanzamt zu tun. Das ist nicht immer positiv für den Besitzer. Wie Gerichte in einzelnen Fällen entschieden haben, haben wir für Sie zusammengestellt.
Einrichtung voll abziehbar
Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu.
[Mehr]Gewinn nicht steuerpflichtig
Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschieden.
[Mehr]Abfindung ist abzugsfähig
Schenkungen von Immobilien (und anderen Werten) dürften den Empfänger in aller Regel erfreuen. Sie können für den Beschenkten gelegentlich aber auch zu einem Problem werden – dann nämlich, wenn es andere Anspruchsberechtigte gibt, die einen Herausgabeanspruch geltend machen könnten.
[Mehr]Wasser marsch
Wenn ein Anwesen einen Hauswasseranschluss erhält, dann unterliegt diese Leistung als „Lieferung von Wasser“ einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst dann, wenn die Leistung nicht vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird.
[Mehr]Biber und Fiskus
Wenn Biber ein privates Grundstück untergraben, dann kann der Eigentümer die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Denn derartige Tierschäden betrachtet die Finanzrechtsprechung nicht als existenziell für einen Hausbesitzer.
[Mehr]Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen
Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es nach Auskunft der LBS immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen.
[Mehr]Baumängel nicht absetzbar
Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland entschieden.
[Mehr]Büro in der Küche?
Wenn ein Steuerzahler einen angeblich beruflich genutzten Raum unter anderem mit einer Küchenzeile ausstattet, dann steigt für ihn nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gefahr, dass der Fiskus nichts mehr von einer Betriebsstätte wissen will und die steuerliche Anerkennung verweigert.
[Mehr]Keine Werbungskosten
Eine Studentin, die bei den Eltern lebt und an einer ausländischen Universität als Gast einige Studiensemester absolviert, hat keinen Anspruch auf die steuerliche Gewährung der doppelten Haushaltsführung. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit.
[Mehr]Streit um Straßenausbau
Haushaltsnah erbrachte Handwerkerleistungen zahlen sich für den Steuerzahler aus, denn diese kann er steuerlich geltend machen. Immer wieder gibt es allerdings zwischen Finanzbehörden und Bürgern Diskussionen darüber, wie der Begriff „haushaltsnah“ eigentlich auszulegen sei. Erschließungsbeträge im Straßenbau zählen nach...
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