Steuerrecht
Als Hausbesitzer haben Sie mit dem Finanzamt zu tun. Das ist nicht immer positiv für den Besitzer. Wie Gerichte in einzelnen Fällen entschieden haben, haben wir für Sie zusammengestellt.
Das Büro zu Hause
Die Zahl der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, wird immer größer. Das hat nicht nur, aber doch sehr stark mit dem Ausbrechen der Corona-Pandemie zu tun. Insofern dürften sich auch immer mehr Arbeitnehmer(innen) dafür interessieren, ob sie nicht von den steuerlichen Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer profitieren können.
[Mehr]Steuervorteil trotz Leerstand
Hat der Eigentümer eines Wohnhauses diese Immobilie an Angehörige vermietet, legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis der lückenlosen Mietzahlungen. So sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern verhindert werden. Allerdings gibt es nach Auskunft der LBS auch ein Verständnis für Sonderfälle.
[Mehr]Kochen ist haushaltsnah
Die Gerichte haben schon an zahlreichen Beispielen durchdekliniert, was denn nun eigentlich als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zu verstehen ist und was nicht. Der Reiz daran ist für viele Betroffene, dass sie für solche Dienstleistungen Steuerermäßigungen geltend machen können.
[Mehr]Schimmel und Rohrbruch
Muss ein Vermieter einen Substanzschaden beseitigen, der durch das schuldhafte Verhalten des Mieters entstanden ist, handelt es sich dabei steuerlich um sofort abziehbare Werbungskosten. So ist es laut Infodienst Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden worden.
[Mehr]Neues Bad eingebaut
Wer ein vom Finanzamt anerkanntes häusliches Arbeitszimmer innerhalb seiner Immobilie unterhält, der kann trotzdem nicht den Umbau eines privat genutzten Badezimmers als Werbungskosten geltend machen. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Finanzgerichtsbarkeit entschieden.
[Mehr]Offensichtlich günstiger
Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können laut LBS nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist.
[Mehr]Kein Untermieter da
Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht werden.
[Mehr]Einem Betrüger aufgesessen
Es gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene – ein kleiner Trost – nach Auskunft der LBS wenigstens darauf hoffen, dass er seine Verluste steuerlich geltend machen kann.
[Mehr]Heizöl ausgelaufen
So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe freuen kann, umso kritischer wird es, sollten sich bei dem Haus größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser die Ursache für den Schaden gesetzt hat, dann kommt nach Auskunft der LBS nicht einmal ein steuerliches Absetzen als Nachlassverbindlichkeit in Frage.
[Mehr]Verlängerter Steuervorteil
Im Regelfall kann die doppelte Haushaltsführung von Steuerzahlern nur geltend gemacht werden, so lange sie an einem Ort außerhalb ihres eigentlichen, familiären Lebensmittelpunktes beruflich tätig sind. Doch ist es nach Auskunft der LBS auch möglich, noch kurzfristig über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus davon zu profitieren.
[Mehr]Einrichtung voll abziehbar
Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu.
[Mehr]Gewinn nicht steuerpflichtig
Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschieden.
[Mehr]Abfindung ist abzugsfähig
Schenkungen von Immobilien (und anderen Werten) dürften den Empfänger in aller Regel erfreuen. Sie können für den Beschenkten gelegentlich aber auch zu einem Problem werden – dann nämlich, wenn es andere Anspruchsberechtigte gibt, die einen Herausgabeanspruch geltend machen könnten.
[Mehr]Wasser marsch
Wenn ein Anwesen einen Hauswasseranschluss erhält, dann unterliegt diese Leistung als „Lieferung von Wasser“ einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst dann, wenn die Leistung nicht vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird.
[Mehr]Biber und Fiskus
Wenn Biber ein privates Grundstück untergraben, dann kann der Eigentümer die Beseitigung der daraus entstandenen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Denn derartige Tierschäden betrachtet die Finanzrechtsprechung nicht als existenziell für einen Hausbesitzer.
[Mehr]Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen
Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es nach Auskunft der LBS immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen.
[Mehr]Baumängel nicht absetzbar
Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland entschieden.
[Mehr]Büro in der Küche?
Wenn ein Steuerzahler einen angeblich beruflich genutzten Raum unter anderem mit einer Küchenzeile ausstattet, dann steigt für ihn nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gefahr, dass der Fiskus nichts mehr von einer Betriebsstätte wissen will und die steuerliche Anerkennung verweigert.
[Mehr]Keine Werbungskosten
Eine Studentin, die bei den Eltern lebt und an einer ausländischen Universität als Gast einige Studiensemester absolviert, hat keinen Anspruch auf die steuerliche Gewährung der doppelten Haushaltsführung. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit.
[Mehr]Streit um Straßenausbau
Haushaltsnah erbrachte Handwerkerleistungen zahlen sich für den Steuerzahler aus, denn diese kann er steuerlich geltend machen. Immer wieder gibt es allerdings zwischen Finanzbehörden und Bürgern Diskussionen darüber, wie der Begriff „haushaltsnah“ eigentlich auszulegen sei. Erschließungsbeträge im Straßenbau zählen nach...
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