Eigentümergemeinschaften
Eine Eigentumswohnung birgt jede Menge Sprengstoff. Was darf ich in meinen Wänden selbst entscheiden? Wann brauche ich die Genehmigung meiner Miteigentümer? Was ist noch Gemeinschaftseigentum? Hier eine Sammlung von Urteilen zum Thema Eigentumswohnung.
Was Wohnungseigentümer beim Einbau einer Klimaanlage beachte…
Heißer Sommer: Wer eine Eigentumswohnung hat und dort eine Klimaanlage einbauen lassen möchte, darf dies nicht im Alleingang tun. Bei baulichen Veränderungen, die an der Fassade sichtbar sind, haben nämlich alle Miteigentümer ein Mitspracherecht. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
[Mehr]Streit um das Rauchen
Wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinandertreffen, dann kommt es immer wieder zum Streit. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre.
[Mehr]Gut Ding will Weile haben
Ohne Verabschiedung der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes werden Bundestag und Bundesrat am kommenden Freitag in die Sommerpause gehen. „Für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen bundesweit ist das eine gute Nachricht“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).
[Mehr]Unerwünschter „Big Brother“
Ein Immobilieneigentümer vermietete eine Wohnung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft. Er selbst behielt in dem besagten Objekt noch einen Raum als Büro für sich. Im Flur der WG war eine Überwachungskamera angebracht – und das, obwohl im Mietvertrag lediglich von einer Kamera „vor der Haustür“ die Rede gewesen war.
[Mehr]Eigentümerwechsel war bereits beschlossene Sache
Die Zugehörigkeit zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist gelegentlich schon mit einer Ehe verglichen worden, denn damit bindet man sich über viele Jahre, manchmal sogar ein ganzes Leben lang, an andere Menschen. Deswegen gibt es Sonderregelungen, wonach die Veräußerung eines Objekts der Zustimmung der übrigen Mitglieder bedarf.
[Mehr]Blumentopf im Treppenhaus
Die Rechtsprechung ist seit jeher kritisch, was das ungefragte Ausweiten des eigenen Wohnraumes in Richtung des gemeinschaftlichen Treppenhauses betrifft. Wer anfängt, dort Regale aufzustellen oder seine Schuhsammlung zu präsentieren, der bekommt regelmäßig Schwierigkeiten.
[Mehr]Teurer Fenstertausch
Wenn ein Wohnungseigentümer irrtümlicherweise den Auftrag zum Austausch der alten Fenster erteilt, obwohl eigentlich die Gemeinschaft dafür verantwortlich wäre, dann kann er sich im Nachhinein die Kosten dafür nicht zu¬rückholen. Er bleibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf sitzen.
[Mehr]Erst Ja, dann Nein
Gelegentlich ist es in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohneigentums die Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten (zum Beispiel des Verwalters) bedarf. Diese Zustimmung kann allerdings, wenn sie denn einmal erteilt wurde, nach Information der LBS nicht ohne weiteres widerrufen werden.
[Mehr]Mehr Licht!
Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung ausfällt und ein Mensch deswegen stürzt.
[Mehr]Wohnungseigentum: Verwaltung muss günstiges Heizöl einkaufen…
Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht - besonders, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind
[Mehr]Lichterketten am Balkon entzünden häufig Streit
Mit dem Herbst werden die Tage wieder kürzer. Wohnungseigentümer denken über die Beleuchtung ihrer Balkone nach. Dabei ist Vorsicht geboten! Schnell kann das Installieren von Lampen oder auffälligen Lichterketten zum Streit mit den Miteigentümern führen.
[Mehr]Wohnungseigentum: Was tun, wenn der Verwalter nichts tut?
Jetzt ist die Saison der Eigentümerversammlungen vorbei. Wohnimmobilienverwalter sollten mit der Umsetzung der Beschlüsse gut beschäftigt sein. Doch was können die Wohnungseigentümer unternehmen, wenn ihre Verwaltung untätig bleibt? WIE infomiert über Rechte und Möglichkeiten des Vorgehens.
[Mehr]Weniger Ärger unter Wohnungseigentümern
Bei Schäden am Sondereigentum kann ein einzelner Wohnungseigentümer seine Verwaltung direkt verklagen, wenn diese Beschlüsse schlecht oder überhaupt nicht umsetzt. Der BGH stärkt die Rechte der einzelnen Eigentümer, die sich nunmehr schneller und einfacher durchsetzen lassen.
[Mehr]Parken verboten
Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen. Es handelt sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...
[Mehr]Dingliche Eintragung wichtig
Wer sicher gehen will, dass ihm eingeräumte Rechte auf einer Sondernutzungsfläche auch wirklich dauerhaft Bestand haben, der sollte auf einer dinglichen Eintragung im Grundbuch bestehen. So ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil eines Zivilsenates zu entnehmen.
[Mehr]Wohnen im Keller?
Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein – zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau ist.
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