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Im Frühling den Wandanschluss des Balkons überprüfen

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Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) warnt Wohnungseigentümer vor eigenmächtigen Reparaturen

Wer einen Balkon hat, sollte nach dem Winter überprüfen, ob der Frost Schäden daran hinterlassen hat. Besonders wichtig ist es dabei, ob der Anschluss an die Wand noch intakt ist. Darauf weist Diplom-Ingenieur Uwe Nieländer-Yarwood, Bauberater für den Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) in Bonn, hin. Denn aus älteren Abdichtungen entweicht oft der Weichmacher. Dadurch wird die Abdichtung spröde und haftet nicht mehr an der Wand. "Das ist ein großes Problem, weil dadurch Wasser in die Wand dringen und Schimmel verursachen kann", so Nieländer-Yarwood.
Wenn sich Material von der Wand löst, sollten Hauseigentümer einen Dachdecker beauftragen. Wohnungseigentümer dagegen dürfen solche Arbeiten nicht selbstständig beginnen oder in Auftrag geben, denn Abdichtungen des Balkons gehören zum Gemeinschaftseigentum. Daher darf nur die Gemeinschaft aller Eigentümer über Arbeiten daran entscheiden. Bei einer Reparatur ist dies mit einfacher Mehrheit möglich, bei Modernisierungen dagegen gelten andere Vorschriften. Wohnungseigentümer sollten daher ihre Verwaltung über Schäden informieren, die sich dann um die nötigen Beschlüsse und deren Ausführung kümmert.

Mehr Informationen dazu finden Interessierte in dem WiE-Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer", der die rechtlichen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes allgemeinverständlich erklärt. Nicht-Mitglieder können ihn für 8,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer und Versand) auf der Homepage von Wohnen im Eigentum www.wohnen-im-eigentum.de unter dem Reiter "Shop" und dort im Unterpunkt "Ratgeber" bestellen.