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Wir wollen beim beim Bauträger kaufen

Frage:
Wir beabsichtigen ein Reihenendhaus von einem Bauträger zu erwerben. Im Entwurf zu einem Kaufvertrag steht folgender Wortlaut:
"Der Verkäufer erklärt das er das Wohngebäude ursprünglich neu errichtethatte und die fachtechnische Abnahme für den erweiterten Rohbau im Juni 1996 erfolgt sei. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen daher nicht mehr. Der Kaufpreis wurde demgemäß reduziert."
...dabei bedeutet erweiterter Rohbau: keine Innentüren, keine Sanitäreinrichtung, keine End-Elektroinstallation (Schalter und Steckdosen), keine Maler- und Bodenbeläge.
Trotzdem wird das Objekt als Neubau verkauft (d.h. Fertigstellung erfolgt nach unseren Wünschen, damit auch die staatl. Neubauförderung greifen kann).

Unsere Frage dazu:
(1) Ist so ein Ausschluß für dieses Objekt das als Neubau übergeben wird zulässig und/oder üblich bzw. seriös?
(2) Ihre Empfehlung?

außerdem eine andere Stelle, die wir merkwürdig finden:
"Der Käufer ist verpflichtet alle von dem Verkäufer angebotenen Ver- und Entsorgungsmedien zu den jeweils gültigen Tarifen ausschließlich zu beziehen."

Frage: Üblich? Ihre Empfehlung? Danke für eine rasche Antwort!

Antwort:
natürlich kenne ich jetzt nur Ihre Darstellung der Sache, und die ist ja auch nur ein Auszug aus dem Vertragswerk.
Ich muß Ihnen aber schon sagen, das ist mit Vorsicht zu genießen !! Was willder Verkäufer denn eigentlich ?? Entweder ist das ein Altbau aus dem Jahre 1996 oder ein Neubau von heute !

Wenn die Fertigstellung von dem Verkäufer durchgeführt wird, ist es meiner Meinung nach eindeutig ein Neubau, der zwar 1996 begonnen wurde heute dann fertiggestellt wird !

Mir schein, der Verkäufer will sich hier aus der Gewährleistung stehlen ! Da nützt auch nicht der Hinweis mit der angeblichen Kaufpreisminderung. Das soll doch nur den wahren Grund kaschieren!

Der letzte Absatz unten ist wohl nur ein Witz ! So etwas ist nicht normal und ist wohl auch schon sittenwidrig. Ich bin aber kein Anwalt und gabe da nur meine Meinung wieder, Rechtsberatung darf ich von Gesetzes wegen ja nicht machen.

Ich würde einen solchen Kaufvertrag nicht unterschreiben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sailor1