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Welche Rechte habe ich beim Architektenhonorar

Frage:
Hallo 
lese mit Begeisterung ihre Antworten und habe selbst eine Frage.Mein Architekt hat einen Plan fuer Garage mit Wohnraum gemacht und die Rohbaukosten mit ca 136TDM angesetzt. Wir hatten uns auf eine Honorarechnung von ingesamt 4 TDM geeinigt, da der meiste Teil des Anbaus Garage ist und somit nicht so berechnet werden sollte wie der normale Wohnraum. Der Architekt hat seine "Leistungen" die er so grossartig angepriesen hatte in keinster Weise erfuellt. Er hat den Plan mit falschen Massen beim Bauamt eingereicht was zu einer Verzoegerung der Genehmigung gefuehrt hat. Obwohl wir ihn ausdruecklich darauf hingewiesen haben den Grenzabstand zum Nachbarn einzuhalten, hat er das Gebaeude laut seinem Plan auf die Grenze gebaut. Um die richtigen Masse einzureichen bat er uns die doch schon (von uns selber ausgemessenen und Abgesteckten Masse) kurz durchzufaxen da er keine Zeit haette vorbeizukommen.
Da wir uns weigerten (schliesslich ist das ja seine Aufgabe) kam er dann selbst und hat die Masse schnell abgemessen. Der Plan wurde genehmigt aber die Masse von ihm stimmen immer noch nicht 100% ueberein. Mittlerweile sind wir daran die 1 Decke aufzulegen und ausser der vollen Rechnung von 4TDM nur 1500 sollten auf Rechnung gehen haben wir nichts mehr von ihm gehoert oder gesehen. Da er weiss das wir sofort mit der Genehmigung angefangen haben zu bauen, sollte er doch wenigstens schon mal dagewesen sein, oder? Auf jeden Fall haben wir nicht vor irgendwelche weiteren "Leistungen" dieses Architekten in Anspruch zu nehmen, es ist doch nicht sehr beindruckend wenn jemand der gut dafuer bezahlt werden will noch nicht mal richtig messen
kann, oder. Frage an Sie: Welche Rechte habe ich in Bezug auf sein Honorar, habe bis jetzt 0 bezahlt und denke nicht daran die ganze Summe zu zahlen da er "lediglich" einen Plan gemacht hat, der noch nicht mal stimmt. Schriftlich vereinbart war nichts

Antwort:
Hi Carmen, da nichts schriftlich vereinbart ist, ist es auch schwer für mich hier was zu sagen. Ich gehe mal von der HOAI aus ( Gebührenordnung für Architekten)
Sie schreiben, das die Rohbaukosten mit 136 TDM angesetzt sind. Die HOAI geht von anrechenbaren Kosten aus, das sind grob gesagt die Endkosten. Wenn ich mal grob rechne bedeutet das in Ihrem Fall so ca 250 TDM.
Das ganze Honorar wäre dann lt Zone II als Mittelwert 20 TDM.! Jetzt kommt es darauf an was der Kollege für Sie gemacht hat und was er von dem Honorar beanspruchen kann.
- für die Grundlagenermittlung bekäme er 3 %
- für die Vorplanung bekäme er 7 %
- für die Entwurfsplanung bekäme er 11 %
- für die Genehmigungsplanung bekäme er 6 %
Wenn er also diese Punkte alle ganz erfüllt hat, wären das somit 27% von 20 TDM also 5.400,- DM
Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, daß hier ( für uns Architekten "leider" ) ein Nachlaß in Höhe von 50 % gängige Praxis sind, teilweise sogar noch mehr ! Bauträger zahlen für diese Leistung bei einem Einfamilienhaus nicht mehr als max 2.500,- DM !
Ich denke, Sie haben nun genug Infos um sich mit Ihrem Architekten einigen zu können. Ein Streit nutzt weder Ihnen noch ihm, und macht im Ernstfall nur die "Schwarzkittel" reich.
Wenn Sie sich geeinigt haben zahlen Sie am Besten mit einem Scheck und vermerken dort unter Bemerkung " Schlußzahlung für Architektenleistung Bauantrag vom........" ( Abkürzungen verwenden), oder Sie machen ein Anschreiben in dem Sie die Zahlung als Schlußzahlung deklarieren.
Sailor1