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Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Bundestag stimmt heute, am Freitag, 26.04., über den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab / WiE begrüßt die Vereinfachungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Solarstrom zu nutzen

Der Deutsche Bundestag stimmt heute,  am Freitag, 26.04., in zweiter und dritter Lesung über das „Solarpaket 1“ ab, welches die Nutzung von Photovoltaik vereinfachen und fördern soll. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach Stellung dazu bezogen und begrüßt insbesondere die Vereinfachungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, selbst produzierten Solarstrom zu nutzen – im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die entweder per Beschluss oder per Vertrag geregelt werden kann. WiE kritisiert aber weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Regelung enthält, wie bei der Vertragsvariante später hinzukommende Wohnungseigentümer („Nachzügler“) sich am Stromprojekt beteiligen können. Das zeigt: Ein gemeinsames Konzept der Bundesministerien für die Energie- und Wärmewende im Wohnungseigentum fehlt bisher.

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung zielt unter anderem darauf ab, den Photovoltaik-Zubau auf dem Dach zu erleichtern, den Mieterstrom zu vereinfachen und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative zum Mieterstrommodell zu ermöglichen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt, dass mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) geschaffen wird, unbürokratisch und flexibel den selbst produzierten Strom zu nutzen. WEGs müssen ab jetzt nicht mehr wie ein Stromversorgungsunternehmen handeln und die gesamte Stromversorgung der Nutzer*innen sicherstellen, umfangreiche Informations- und Kennzeichnungspflichten gelten dann auch nicht mehr. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Energiewende auch bei den Wohnungseigentümern voranzubringen“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE. Erfreulich ist aus Sicht von WiE auch, dass nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der Strom auch nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage genutzt werden kann und auch die Installation von PV-Anlagen auf Nebenanlagen von Gebäuden möglich wird.

„Allerdings wären aus unserer Sicht im Detail noch Nachbesserungen nötig“, so Heinrich. Diese seien primär durch die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts bedingt.

WEGs brauchen rechtssichere Regelungen für „Nachzügler“
Laut Gesetzentwurf sollen WEGs nun entscheiden können, wie sie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung rechtlich regeln: entweder durch einen Beschluss nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder durch einen Vertrag. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Das Wohnungseigentumsgesetz sieht bereits einen Teilhabeanspruch für diejenigen Wohnungseigentümer vor, die später in das Stromprojekt einsteigen wollen. Ist das Stromprojekt der WEG also per Beschluss geregelt, haben „Nachzügler“ diesen Anspruch automatisch. „Es darf keine Benachteiligung für Nachzügler entstehen, wenn sich die WEG bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für die Vertragsvariante entscheidet“, sagt WiE-Rechtsreferent Michael Nack. „Für diesen Fall müsste der Gesetzgeber einen Anspruch auf Vertragsanpassung einführen“, so Nack.

Ministerien sollten ein gemeinsames Konzept für die Energie- und Wärmewende im Wohnungseigentum erstellen und umsetzen
„Das Solarpaket und das Wohnungseigentumsgesetz sind nicht ausreichend aufeinander abgestimmt, so Gabriele Heinrich. „Das zeigt: Es ist grundsätzlich notwendig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Wohnen und Stadtentwicklung ein gemeinsames Konzept für die Energie- und Wärmewende im Wohnungseigentum erarbeiten und umsetzen.“

siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de