News Forum

Pyrobel jetzt mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG)

Nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) erhielt AGC Glass Europe jetzt auch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG, Nr. Z-19.14-2696) für „Pyrobel 16“ Ganzglas der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13. Diese beschreibt neben dem Wandanschluss des Brandschutzglases an Mauerwerk und Beton oder Stahlbeton auch den Anschluss an bekleidete Stahl- und Holzbauteile, klassifizierte Wände aus Gipsplatten (mind. F30 nach DIN 4102-4) und weitere Anschlussvarianten. Für Architekten und Verarbeiter hat die aBG den Vorteil, dass neben den produktspezifischen Anforderungen (Verwendbarkeit, in der abZ geregelt) nun auch die Anwendbarkeit, also das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen klar geregelt ist. 

Pyrobel 16 (F30) wird zur Errichtung besonders heller und transparenter Brandschutztrennwände und -Türen eingesetzt, die Räumen Struktur verleihen, viel Tageslicht transmittieren und hohen Brandschutz gewährleisten. Es kann sogar Kante auf Kante und über Eck ausgeführt werden. Architekten kann der Einsatz zudem die Umweltzertifizierung von Gebäuden erleichtern: Pyrobel ist bereits seit 2019 nach Cradle to Cradle zertifiziert und erreicht in allen bewerteten Kriterien exzellente Bewertungen: Viermal Gold (Wiederverwendung von Materialien, erneuerbare Energien und Kohlenstoffmanagement, Wasserbewirtschaftung, soziale Fairness), für die Materialgesundheit erhielt Pyrobel das Silberzertifikat.

siehe auch: www.agc-pyrobel.com.  

Pyrobel 16 (F30) erhielt jetzt die allgemeine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). International wird es bereits seit geraumer Zeit in der Projektarchitektur eingesetzt, zum Beispiel im „EightyFen“, einem modernen Bürogebäude in der Londoner Fenchurch Street. Foto: Hufton+Crow